Unser Beitrag bei der GR-Sitzung am 24.09.2024:
Werte Anwesende,
egal, welchen Hebesatz wir heute beschließen, es wird immer eine deutlich ungerechte neue Grundsteuer herauskommen.
Nachdem das BVG 2018 geurteilt hatte, die alte Regelung verstoße gegen den Gleich-heitsgrundsatz, GG Art. 3, Abs 1, beschloß der Landtag von BW im November 2020 eine Neuregelung.
Bei dieser werden in BW die auf den Grundstücken stehenden Gebäude NICHT berücksichtigt.
Wir verdanken diese Neuregelung, gegen die es im Landtag etliche Gegenstimmen gab, und die selbst in der BNN als "Fehler" bezeichnet wurde, den Grünen und der CDU.
In der Vorlage steht: "Die Grundsteuer wird als Beitrag der Einwohner/innen für die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der Alltags-Infrastruktur einer Stadt angesehen." Nach der Neuregelung soll nun z. B. das Rentnerpaar im Einfamilienhaus
den gleichen Beitrag leisten wie die nebenan auf gleich großem Grundstück wohnenden
20 Personen im 5stöckigen Haus zusammen, das Rentnerpaar muß hier das 10fache zahlen.
Und das soll etwa mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein?
Das müssen Sie der Bevölkerung erst einmal erklären... sie wird es nicht verstehen.
Die Intention ist klar, ich zitiere aus der Vorlage: "Da die Art der Bebauung keine Berücksichtigung findet, wird es eine Verschiebung zugunsten des Geschosswohnungsbaus und zulasten von Einfamilienhäusern mit großem Grundstück geben".
Die beabsichtigte Folge: Größere Gärten um sein Haus soll man sich nicht mehr leisten können, außer man ist Bonze. Es sollen also immer mehr Grünflächen bebaut werden, am besten mehrgeschossig, die sogenannte Nachverdichtung.
Damit wird Bruchsal tendenziell weniger grün, stattdessen grauer und häßlicher, denken wir nur an die viel zu dicht bebaute Bahnstadt.
Und nebenbei bemerkt müssen wir uns nicht wundern, wenn es im Sommer durch die zunehmenden Betonmassen anstelle Grünflächen mit kühlenden Bäumen in unseren Städten immer heißer wird, und die Regenmassen durch die zunehmende Versiegelung von Flächen immer schlechter versickern.
Diese Zusammenhänge sind bekannt.
Eine weitere Ungerechtigkeit besteht darin, daß eine Verschiebung von Gewerbe zuungunsten der Wohnbebauung stattfindet, laut Angabe der Stadt wird das Gewerbe
in Bruchsal 1 Mill Euro weniger als bisher zahlen, was die Wohnungsnutzer ausgleichen müßen, da die Einnahmen durch die Grundsteuer unter dem Strich gleich bleiben sollen, laut der in der Vorlage genannten Aufkommensneutralität.
An diese will sich Bruchsal laut Vorlage 2 Jahre halten, aber sie ist keineswegs garantiert.
In der Vorlage selbst steht, daß sie nur "zur höheren Akzeptanz der Grundsteuerreform
in die Gesetzesbegündung aufgenommen wurde".
Aber brauchen wir nicht immer mehr Wohnraum, müssen wir nicht bauen, bauen, bauen, werden Sie fragen. - Nein, das müßten wir nicht.
Ein Blick in die Bevölkerungsstatistik beweist es: 2022 wäre die Einwohnerzahl Bruchsals um 102 Personen gesunken, ein Trend, der über einige Jahre eine allmähliche Entspannung auf dem Wohnungsmarkt bewirken würde - aber dem war nicht so:
Tatsächlich wuchs die Zahl um 967, und das laut der Statistik einzig allein durch Zuzug aus dem Ausland.
Waren das etwa überwiegend dringend benötigte Fachkräfte? Wir glauben dies nicht.
Aufbruch Bruchsal muss sich enthalten, da wir uns an einer solchen Ungerechtigkeit nicht beteiligen.
Mit "Nein" können wir auch nicht stimmen, da das bedeuten würde, den bisher geltenden viel höheren Hebesatz beizubehalten.
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Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die anwesenden AfD-Vertreter und die Freien Wähler stimmten dagegen. Die Freien Wähler hatten die Verschiebung von 1 Mill. Euro zugunsten des Gewerbes und zuungunsten der Wohnbebauung kritisiert und wollten die Abstimmung bis zur Behebung dieses Mangels verschieben, wofür sich keine Mehrheit fand.
Hebesatz:
alt = 395 v. H.; neu = 215 v. H.
Weiteres Thema der Sitzung - Antrag zum Bürgerentscheid WKA's im Wald hier
Weiteres Thema der Sitzung - Landeserstaufnahme (LEA) für "Flüchtlinge" hier
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