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Schlag gegen die Versammlungsfreiheit, GG Art. 8

Autorenbild: Aufbruch BruchsalAufbruch Bruchsal

Am 5.2.2025 fand in Karlsruhe die Berufungsverhandlung gegen Stadträtin Dela Schmidt statt.  Zur Erinnerung: Ihr wurde vorgeworfen, als Versammlungsleiterin einer Montagsdemo in Bruchsal nicht ausreichend darauf hingewirkt zu haben, daß die anwesenden Trommler die vorgeschriebenen 90 dB nicht überschreiten. In langen fünf (!) Stunden wurden alle Zeugen noch einmal vernommen. Zwei, selber Trommler, hatten mit eigenen Augen gesehen, daß Fr. Schmidt nach Ermahnung durch eine Polizistin mit diesen gesprochen hatte, worauf das Kommando „leiser trommeln“ weitergegeben wurde, eine Zeugin erinnerte sich an mehrfaches Stocken der Demo und den Ärger über Fr. Schmidts Ermahnungen, was sie am Ende des Zuges miterlebt hatte. Ein vierter Zeuge, ein Polizist, hatte ebenfalls gesehen, wie Fr. Schmidt zu den Trommlern gegangen war, um mit ihnen zu sprechen. Diese hatten, zu Recht verärgert, bereits nach einem Viertel der Aufzugsstrecke die Demo verlassen. Nur eine Polizistin hatte bezeugt, Fr. Schmidt hätte nach ihren Ermahnungen Schritte in Richtung der Trommler unternommen, dann aber doch nicht mit ihnen gesprochen, bis auf eine spätere Lausprecherdurchsage, die von niemand bestritten wurde. Und allein auf ihrer Aussage beruhte die erneute Verurteilung, alle anderen Zeugen wurden ignoriert, die Richterin schloß sich in vollem Umfang der Staatsanwaltschaft an:  Verwarnung zu 20 Tagessätzen, zahlbar, wenn die Verurteilte innerhalb eines Jahres wieder gegen das Versammlungsrecht verstößt, plus die Kosten des Verfahrens und des Anwalts. Die Begründung:  Fr. Schmidt habe mit Vorsatz das Versammlungsrecht mißachtet, was eine Straftat darstellt. Das dies als Straftat eingestuft wurde, wußten selbst sämtliche vernommene Polizisten nicht, drei an der Zahl, sie waren von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen. Der Befehl zur strafrechtlichen Verfolgung kam von der Abteilung K6, „politisch motivierte Straftaten“ aus Karlsruhe. Diese brisanten Tatsachen kamen allerdings erst durch die Fragen des Rechtsanwalts Mandic zutage, der darauf eine Erklärung abgab, die einzige Belastungszeugin handele auf Befehl von oben, was ihren Verfolgungseifer erkläre und sie unglaubwürdig mache.    Was wohl die meisten Teilnehmer - der Zuschauerraum war übervoll, einige mußten stehen - als zusätzlichen Tritt ins Gesicht empfunden haben, war die Bemerkung der Richterin bei der Urteilsverlesung, es wäre letztlich ganz unerheblich, ob Fr. Schmidt die Trommler ein-, zwei-, drei- oder viermal angesprochen hätte, denn es wäre nicht sofort leiser geworden. Womit hatten wir aber die vorausgehenden vier Stunden verbracht? - Mit akribischen Fragen der Richterin an die Zeugen genau zu diesem Thema: hat Fr. Schmidt die Trommler einmal angesprochen oder mehrfach, wann, an welcher Stelle genau, was geschah danach, was hat sie gesagt, welches Handzeichen wurde gegeben etc. Eine Zeugin wurde sogar gefragt, ob sie noch Namen von anderen Trommlern nennen könne, was diese ablehnte. In der Urteilsbegründung wurde ihr Zeugnis angeblich deshalb angezweifelt – oder lag es daran, daß diese Zeugin es gewagt hatte, der Richterin eine Frage zu stellen: „Warum findet diese Verhandlung heute überhaupt statt, wir, die Trommler, sind doch schon bald gegangen, damit Fr. Schmidt keinen Ärger bekommt?“ Das gefiel der Richterin gar nicht, ebenso, daß ein Zuschauer laut protestierend den Saal verließ und ihr später auf dem Gang sagte, er sei viele Jahrzehnte Polizist gewesen und er schäme sich für so ein Urteil.   Hier wurde also ein politisch motiviertes Urteil gesprochen, das geeignet ist, die Versammlungsfreiheit (GG Art.8) auszuhebeln: kann der Versammlungsleiter nicht alle Auflagen sofort vollziehen lassen, kann er verurteilt werden. US-Viceminister Vance hat einfach Recht, der kürzlich in München den europäischen Regierungsvertretern sagte, ihre repressive Behandlung der eigenen Bürger sei die größte Gefahr für die Demokratie.

 

 
 

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