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Zulässigkeit des Bürgerentscheids beschlossen

Am 29.09.2025 wurde die Zulässigkeit des Bürgerentscheids vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und der 14.12. als Termin festgesetzt.

Für den Bürgerentscheid sollen 150.000 Euro bereitgestellt werden. Nachdem wir recherchiert hatten, daß im Durchschnitt ca. 2 Euro pro Wahlberechtigtem gebraucht werden, hier aber 4,40 veranschlagt werden, hatten wir mit einem Antrag zur Geschäftsordnung vorgeschlagen, den Betrag auf 70.000 Euro zu reduzieren.

Dies wurde abgelehnt. - Es ist nun also mit einer pro-Windkraft-Propaganda von 2 Seiten zu rechnen, von der Stadt und vom potentiellen Betreiber, flankiert von der Lokalpresse.


Unser Wortbeitrag:


Sehr geehrte Frau Vorsitzende, verehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Bruchsaler Bürger.

Das politische/juristische Tauziehen um die Zulässigkeit des Bürgerbehrens der Bürgerinitiative  „Kein Windrad im Wald“ hat eine erfreuliche Wendung genommen.

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt bestimmt eindeutig, daß das Bürgerbegehren zulässig ist und es für Sie, meine werten Kollegen, keinen Spielraum zur Ablehnung gibt.

Die Stadt hat ihre bisherige Haltung, nämlich das Bürgerbegehren für rechtswidrig zu erklären, aufgegeben bzw. revidiert. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, denn es ist ein Sieg für die Demokratie.

In einem Bürgerentscheid sollen die Bruchsaler am 14. Dezember darüber entscheiden können, ob im Wald zwischen Obergrombach und Helmsheim gigantische Windräder gebaut werden, verbunden mit verheerenden Rodungen und Naturzerstörungen.  

Aber meine Damen und Herren, dieser Etappensieg war kein leichter Erfolg, sondern mußte von den Mitgliedern der Bürgerinitiative hart und teuer erkämpft werden, denn die Stadt wollte dieses Bürgerbegehren verhindern, indem sie es für rechtswidrig erklärte. Nur mit Hilfe juristischen Beistandes und einem Eilverfahren konnte eine richterliche Entscheidung erwirkt werden, um entgegen den Vorstellungen der Stadt die Zulässigkeit festzustellen.

Ich bedanke mich hiermit auch im Namen der Wählergruppe Aufbruch Bruchsal bei allen Helfern und Spendern für ihre Unterstützung.

Aber, die Aufgabe ist noch nicht gelöst, denn in den nächsten Monaten bis zum Bürgerentscheid steht der BI „Kein Windrad im Wald“ noch ein harter Kampf bevor.

Gemäß der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt hat die Stadt 150000 Euro für Informationsveranstaltungen und –broschüren sowie den eigentlichen Wahlvorgang eingeplant. Wir haben deshalb heute einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, um einen Propagandafeldzug der Stadt zu verhindern.

Selbstverständlich ist davon auszugehen, daß die potentiellen Windanlagenbetreiber eine eigene Kampagne starten werden, um die Bevölkerung entsprechend zu beeinflussen.

Deshalb fordern wir von Ihnen, Frau Oberbürgermeisterin, und ich richte diese Forderung übergangslos auch an Ihren Nachfolger und den gesamten Stadtvorstand weiter:

Sie haben Neutralität zu wahren. Denn das Beamtenstatusgesetz, welches auch für Wahlbeamte wie Bürgermeister gilt, verpflichtet sie zur Neutralität, ich zitiere §33:„Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen. (…)“

Und noch eine wichtige Gesetzesnorm möchte ich in diesem Zusammenhang erwähnen und zwar Artikel 21 unseres Grundgesetzes. Darin heißt es klipp und klar: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Ich wiederhole: Die Parteien, vom Bürgermeister oder der Stadtverwaltung ist da keine Rede.

Sollten Sie heute die üppige Kostenbewilligung von 150000 Euro beschließen und Informationsveranstaltungen durchführen, so erwarten wir, daß die Initiative „Kein Windrad im Wald“ bei diesen Veranstaltungen im gleichen Format beteiligt wird.

Alles andere wäre unfair und illegitim.

Ich danke für Aufmerksamkeit.

   

 
 
 

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