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Wiederwahl Gemeinderat / Prozeßbericht

Autorenbild: Aufbruch BruchsalAufbruch Bruchsal

Herzlichen Dank an alle, die uns bei der Kommunalwahl unterstützt haben.

Wir sind wieder mit einem Sitz im Gemeinderat vertreten. Trotz eines Stimmenzuwachses von ca. 65% im Vergleich zur letzten Wahl resultierten leider nicht mehr Sitze. Dennoch ein respektables Egebnis, da die Lokalmedien so gut wie nicht und wenn, dann meist negativ über unsere vielen Aktivitäten berichten.


PROZESSBERICHT von einem Besucher.

Lesen und verbreiten Sie, wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (GG Artikel 8)

mit Füssen getreten wird.

(Ob wohl die Lautstärke beim public viewing in der Stadt gemessen wird?)


Stadträtin Dela Schmidt zu 2000 Euro und 1 Jahr Bewährung verurteilt

Am Dienstag, den 18. Juni 2024 wurde gegen Frau Dela Schmidt, Stadträtin der Wählergruppe „Aufbruch Bruchsal“, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Die Amtsrichterin Frau Nowak hielt es für erwiesen, daß sich die Beklagte vor ca. eineinhalb Jahren, bei einem der seit 2021 regelmäßig stattfindenden Montagsspaziergänge, als verantwortliche Veranstalterin nicht genügend um die strikte Einhaltung der Vorschriften gekümmert hätte, wobei es konkret um die Trommlergruppe ging, deren Lärmentfaltung erstmalig von der Polizei gemessen und mehrmals als überhöht angemahnt wurde. Nach übereinstimmenden Aussagen seitens der beteiligten Trommler hatte Frau Schmidt diese wiederholt zur Mäßigung aufgefordert, mit der Folge, daß die Trommlergruppe schon nach etwa einem Viertel der Wegstrecke vergrault war und gemeinschaftlich den Protestzug verließ. Die Verwarnung ist an Auflagen gekoppelt, wonach die Angeklagte unmittelbar 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muß, verbunden mit einem Jahr Bewährungsfrist. Hält sie sich nicht an die Bewährungsauflagen, sind weitere 5000 Euro

zu zahlen.

Bemerkenswert und kritikwürdig an diesem Verfahren sind zahlreiche Aspekte, die zu näherer Betrachtung Veranlassung geben.

So war der BNN, der örtlichen Tageszeitung und zugleich Medium für betreutes Denken, dieses Urteil keine Meldung wert. Haben die Lokalredakteure die Verhandlung nur verschlafen oder will man das Urteil gegen eine engagierte  Stadträtin totschweigen, um die Empörung der Bevölkerung nicht anzustacheln?

Letzteres ist zu vermuten, denn im Namen des Volkes, wie es so schön heißt, wurde dieses Urteil nicht gesprochen. Im Gegenteil! Das anwesende Volk, welches so zahlreich vertreten war, daß die Sitzplätze im Verhandlungssaal bei weitem nicht ausreichten, hat das Urteil weder verstanden, noch gebilligt, wie aus den Unmutsäußerungen während und nach der Verhandlung klar zu entnehmen war. Es drängte sich nämlich der Eindruck auf, daß vielmehr ein Urteil im Namen der Obrigkeit gesprochen wurde, um eine öffentlichkeitswirksame Opposition, die sich nun schon seit mehreren Jahren regelmäßig kritisch äußert, abzustrafen und mundtot zu machen. Die Methode „bestrafe einen und erziehe viele“, fand hier ihre Anwendung.

Gestützt wird diese Vermutung durch die Staatsanwältin, denn deren Verhalten erweckte den Anschein, daß sie keinerlei Handlungsspielraum hatte, eine Verurteilung mit hohem Strafmaß von vornherein beabsichtigt war und schon vor Verhandlungsbeginn feststand. Dem aufmerksamen Beobachter mußte auffallen, daß die Staatsanwältin bei Zeugenbefragung und  Beweisaufnahme keine einzige Frage stellte. Will man aber im Verlauf der Verhandlung zu neuen Einsichten kommen, so wäre dies eigentlich notwendig und zu erwarten. Gestützt wird diese Vermutung durch eine Besonderheit des deutschen Rechtssystems, wonach Staatsanwälte weisungsgebundene Beamte sind. Hat man einen klaren Auftrag, so fühlt man sich weniger der Rechtsprechung im eigentlichen Wortsinne, als vielmehr den politischen Vorgaben von höherer Stelle verpflichtet.

Und dies umso mehr, wenn man noch jung ist und Karriere machen will.

Rückblick: Die  Coronakrise hat gezeigt, daß die Regierung bereit ist, elementare, im Grundgesetz verankerte Freiheits- und Bürgerrechte zu suspendieren. In logischer Konsequenz haben Ordnungsbehörden und Justiz diese Maßnahmen  rigoros durchgesetzt, indem sie Kritiker und Dissidenten massiv unterdrückt, diskriminiert und mit allen Mitteln kriminalisiert haben. So wurde der Rechtsstaat zum Maßnahmenstaat, wo das administrative Durchgriffsrecht der Obrigkeit  VOR  Rechtsprinzipien wie  Gesetzestreue, Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit rangiert. Prominentestes Opfer war Michael Ballweg, Initiator der Querdenkerbewegung, den man ohne nachvollziehbare Gründe monatelang in Untersuchungshaft brummen ließ. In die gleiche Kategorie, wenn auch deutlich milder,  fällt dieses Urteil gegen die Stadträtin Dela Schmidt, welche wegen geringfügiger Verstöße, ihr Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von Lappalien,  verurteilt wurde. Frau Schmidt hat bei der fraglichen Versammlung vor rund anderthalb Jahren ihr Möglichstes versucht, um auf die Trommler einzuwirken und  so den Geräuschpegel zu verringern. Daß ihr Eingreifen erfolgreich war, zeigt die unbestrittene Tatsache, daß die Trommlergruppe schon nach kurzer Wegstrecke die Versammlung verließ. Es gehört schon ein gerüttelt Maß an juristischer Spitzfindigkeit und Rabulistik dazu, diese Tatsache in ihr Gegenteil zu verkehren und der Angeklagten daraus einen Strick zu drehen.

Letztlich überkam die empörten Zuschauer erneut die traurige und ernüchternde Erkenntnis, daß man vor Gericht keine Gerechtigkeit, sondern nur ein Urteil bekommt.

Zwar ist die Richterin der absurd hohen Strafforderung der Staatsanwältin nicht gefolgt, aber trotzdem wurde die Angeklagte zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt und zwar unter dem Vorbehalt der Bewährung. Letzteres muß als ehrenrührig empfunden werden, ebenso wie die im Rahmen der Urteilsbegründung gemachte Feststellung, wonach der Angeklagten eine günstige Sozialprognose bescheinigt wurde. Frau Schmidt ist keine asoziale Jugendliche ohne Schulabschluß, die die dritte Lehre abgebrochen hat und auf die schiefe Bahn geraten ist, sondern seit Jahrzehnten in Bruchsal als anerkannte Fachärztin tätig, darüber hinaus eine engagierte Kommunalpolitikerin, die zum zweiten Mal in den Gemeinderat gewählt wurde. Sprachen hier Hohn, Taktlosigkeit oder Überheblichkeit aus dem Munde der Vorsitzenden? Oder war es nur gedankenlose Routine?

Blickt man über den Horizont der lokalen Geschehnisse hinaus, so kann dieses Urteil auch als Angriff gegen das verfassungsmäßige Grundrecht der Versammlungsfreiheit interpretiert werden. Denn wenn durch behördliche Schikanen, überstrenge Auslegung der Vorschriften und Verurteilungen mit hohen Strafen regierungskritische Protestaktionen zu einem unkalkulierbaren Risiko für den Veranstalter werden, dann steht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit den Bürgern nicht mehr vorbehaltlos zur Verfügung.

Der Verteidiger der Angeklagten hat Berufung eingelegt.


23.6.2024/Matthias Schneider



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