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Besucher "sprengen" Sitzungssaal

Amtsgericht Bruchsal am o6.o5.2o22 - der Sitzungssaal war nicht groß genug, für das Interesse von Bürgern an dem Bußgeld-Verhandlung gegen Frank Kampa.

Wegen dem Überquellen des Besucherbereiches wurde die Verhandlung vertagt. Es drängelten sich 30 Besucher im Sitzungssaal.

Ein neuer Termin wird von uns bekannt gegeben werden. Ein größerer Sitzungssaal wird dann wohl nötig werden.


Am gleichen Tag fand eine andere Verhandlung statt, die wir besuchten:

Anwesenheit auf der Strasse verboten.

Am 6.5. sollten zwei Bruchsaler Bürger zu je 200 Euro Geldstrafe verurteilt werden.

Grund: sie hatten sich am 27.12. in der Stadtgrabenstr. aufgehalten, in der sich lt. Polizei Teilnehmer einer nicht angemeldeten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen

befanden. Weder wurden sie vor Feststellung ihrer Personalien von der Polizei aufgefordert,

den Ort zu verlassen, noch konnte im Verfahren bewiesen werden, daß sie zu dieser Demonstration gehörten.

Sogar der als Zeuge geladene Polizeibeamte bestätigte, dass nicht ausgeschlossen werden kann, das unbeteiligte Personen von der Polizeimaßnahme erfasst wurden.


Die Strafe wurde auf je 100 Euro festgesetzt, unter Nennung einer Vorschrift, die die Obergrenze festlegt, für Personen die nicht Veranstalter sind.


Wie war das noch mit dem Rechtsgrundsatz: in dubio pro reo?

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